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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 50gmbhg01, Leistungsvermehrung Rechte-Beschränkung Abs 5 insbes Beschlüsse, einfache Mehrheit genügt bei fakultativem AR, Änderung des Unternehmensgegenstandes es sei denn abweichender GesVertrag, insbes Beschlüsse über Leistungen auf Stammeinlagen, § 50 GmbHG Abs 2 einfache Mehrheit, Einstimmigkeit erforderlich bei Änderung des Unternehmensgegenstandes, Leistungsvermehrung Rechte-Beschränkung nur mit Zustimmung, 3/4 der abgegebenen Stimmen allenfalls weitere gesvertragl Erfordernisse, Mehrheitserfordernis bei Gesellschaftsvertragsänderungen 3/4 der abgegebenen Stimmen, § 50 GmbHG Abs 1 Mehrheitserfordernis bei Gesellschaftsvertragsänderungen, Zustimmung der betroffenen Ges, § 50 GmbHG Abs 3 Einstimmigkeit, § 50 GmbHG Abs 4 Leistungsvermehrung Rechte-Beschränkung, einfache Mehrheit genügt bei gesvertragl Entlohnung für GF / AR, Leistungen auf Stammeinlagen bzw diesbezügl Änderungen