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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 54gmbhg03.cmap, § 54 GmbHG Abs 3 Mindestbetrag jeder Stammeinlage, § 54 GmbHG Abs 4 Herabsetzung unter € 10.000, Kapitalherabsetzung nur aufgrund Beschluss auf GesVertragänderung, § 54 GmbHG Abs 2 Herabsetzung, Kapitalerhöhung auf mindestens € 10.000 sinngemäße Anwendung § 181 Abs 2 AktG, Herabsetzung unter € 10.000 wenn gleichzeitig Kapitalerhöhung auf mindestens € 10.000, Beschluss auf GesVertragänderung mit Art der Durchführung, Kapitalherabsetzung und nach Aufgebotsverfahren, Mindestbetrag jeder Stammeinlage wenn Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung der Stammeinlagen, Minderung des Stammkapitals durch Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung der Stammeinlagen, Minderung des Stammkapitals durch Herabsetzung des Nennbetrags, Mindestbetrag jeder Stammeinlage nicht < € 70, Herabsetzung unter € 10.000 ist unzulässig, Beschluss auf GesVertragänderung mit Umfang und Zweck der Herabsetzung, § 54 GmbHG Abs 1 Kapitalherabsetzung, § 54 GmbHG Abs 3 Herabsetzung unter € 10.000, Minderung des Stammkapitals durch Rückzahlung von Stammeinlagen, Kapitalerhöhung auf mindestens € 10.000 ohne Sacheinlagen, Mindestbetrag jeder Stammeinlage wenn Rückzahlung von Stammeinlagen, Herabsetzung ist jede Minderung des Stammkapitals