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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 57_EU-UmgrG, § 57 EU-UmgrG Barabfindung Abs 2 Nichtzustimmung eines Gfters der übertragenden Ges, Recht auf Barabfindung vorausgesetzt Gfter-Stellung von Beschlussfassung bis Geltendmachung, Anspruch ist mit Eintragung bedingt gleichzeitig fällig, Solidarhaftung übertragender Gesellschaft, Übergang der Verbindlichkeit Ges, Sicherheitsleistung für Erfüllung der Barabfindung, § 57 EU-UmgrG Barabfindung Abs 3 Anspruch ist mit Eintragung bedingt, Haftung der anderen Ges 61 Abs 2 EU-UmgrG, Annahmemöglichkeit gleichzeitig mit Widerspruch, Recht auf Barabfindung gegen Hingabe der Anteile, Spaltungs- beschluss Recht auf Barabfindung, Solidarhaftung übertragender Gesellschaft, Recht auf Barabfindung gegen Hingabe der Anteile, Kosten für Übertragung durch Ges bzw Dritten, § 57 EU-UmgrG Barabfindung Abs 1 Widerspruch eines Gfters der übertragenden Ges, Sicherstellung der Barabfindung oder Nachweis der Verzichts aller Gfter, § 57 EU-UmgrG Barabfindung Abs 4 Ausstellung der Vorabbescheinigung, § 57 EU-UmgrG Barabfindung Abs 3 Sicherheitsleistung, fällig Verjährung 3 Jahre, Nichtzustimmung eines Gfters der übertragenden Ges bei nicht verhältnis- wahrender Spaltung