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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 60_EU-UmgrG, Festlegung des Abfindungsschuldners mit erga-omnes- Wirkung, § 60 EU-UmgrG Überprüfung der Anteilsaufteilung Abs 1 Ausgleich durch bare Zuzahlungen, § 225c bis § 225m ausgenommen § 225f § 225i Abs 1 u 2, für die übertragende Ges zuständigen inländ Gericht gegen alle begünstigten Ges (allenfalls auch übertragende Ges), Gesellschafter der übertragenden Ges bei unangemessener Festlegung der Anteilsaufteilung, Gesellschafter der übertragenden Ges vorausgesetzt keine Verzichtserklärung auf Barabfindung, Gesellschafter der übertragenden Ges vorausgesetzt Gfter-Stellung von Beschlussfassung bis Geltendmachung, für die übertragende Ges zuständigen inländ Gericht Festlegung des Abfindungsschuldners, sinngemäße Anwendung § 225c bis § 225m, Ausgleich durch bare Zuzahlungen für Gesellschafter der übertragenden Ges, § 60 EU-UmgrG Überprüfung der Anteilsaufteilung Abs 2 Geltendmachung, erga-omnes- Wirkung für übertragende und begünstigte Ges, Geltendmachung bei dem für die übertragende Ges zuständigen inländ Gericht, Geltendmachung sinngemäße Anwendung