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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 61_EU-UmgrG, Solaidarhaftung aller übrigen Ges aber nur pro viribus, Ausstellung der Vorabbescheinigung abhängig von Leistung angemessener Sicherheiten bzw gleichartiger Rechte, Verlangen der Gläubiger nach zusätzlichen Sicherheiten neben den nach § 49 Abs 1 Z 17 angebotenen, § 61 EU-UmgrG Gläubigerschutz Abs 3 Gewährung gleichartiger Rechte, Haftung für Verbindlichkeiten der übertragenden Ges begründet vor Eintragung der Spaltung, § 61 EU-UmgrG Gläubigerschutz Abs 4 Ausstellung der Vorabbescheinigung, § 61 EU-UmgrG Gläubigerschutz Abs 1 Verlangen der Gläubiger, Gewährung gleichartiger Rechte an Inhabern von Schuldverschreibungen / Genussrechten, § 61 EU-UmgrG Gläubigerschutz Abs 1 Rückübertragung/Auflösung der Sicherheiten bei Unwirksamkeit der Umwandlung, Glaubhaftmachung der Forderung, begründet vor Eintragung der Spaltung Solaidarhaftung aller übrigen Ges, § 61 EU-UmgrG Gläubigerschutz Abs 2 Haftung für Verbindlichkeiten der übertragenden Ges, Klagserhebung innerhalb von 3 Monaten nach Offenlegung des Verschmelzungsplans unter Glaubhaftmachung, zusätzlichen Sicherheiten neben den nach § 49 Abs 1 Z 17 angebotenen bei Nichtentsprechen Klagserhebung innerhalb von 3 Monaten nach Offenlegung des Verschmelzungsplans, Glaubhaftmachung der mangelnden Befriedigungsmöglichkeit, Glaubhaftmachung der Gefährdung