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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 63_EU-UmgrG_Abs1-4, bleiben Gfter der übertragenden Ges es sei denn Veräußerung nach § 57 Abs 1, zumindest einige Gfter der übertragenden Ges bleiben Gfter der übertragenden Ges, Gfter der begünstigten Ges es sei denn Veräußerung nach § 57 Abs 1, bei Ausgliederung Z 1 Übergang des zugeteilten Teils des Aktiv- und Passivvermögens einschl. aller Rechtsverhältnisse der übertragenden Ges, zumindest einige Gfter der übertragenden Ges Gfter der begünstigten Ges, § 63 EU-UmgrG Eintragungswirkungen Abs 3 bei Abspaltung, bei Abspaltung Z 1 Restvermögen verbleibt bei übertragenden Ges, bei Ausgliederung Z 1 Restvermögen verbleibt bei übertragenden Ges, bei Abspaltung Z 4 Wirksamwerden der Satzungsänderung bei übertragender Ges, Übergang des gesamten Aktiv- und Passivvermögens einschl. aller Rechtsverhältnisse der übertragenden Ges begünstigte Ges, bei Ausgliederung Z 4 Wirksamwerden der Satzungsänderung bei übertragender Ges, bei Aufspaltung Z 2 Gfter der übertragenden Ges, bei Abspaltung Z 2 zumindest einige Gfter der übertragenden Ges, Übergang des zugeteilten Teils des Aktiv- und Passivvermögens einschl. aller Rechtsverhältnisse der übertragenden Ges begünstigte Ges, § 63 EU-UmgrG Eintragungswirkungen Abs 2 bei Aufspaltung, Gfter der übertragenden Ges Gfter der begünstigten Ges, § 63 EU-UmgrG Eintragungswirkungen Abs 4 bei Ausgliederung, bei Abspaltung Z 3 Gemäß Spaltungsplan zugewiesene Rechte aus Arbeitsverträgen/ Arbeitsverhältnissen, bei Aufspaltung Z 4 übertragende Ges erlischt, bei Aufspaltung Z 1 Übergang des gesamten Aktiv- und Passivvermögens einschl. aller Rechtsverhältnisse der übertragenden Ges