WARNING:
JavaScript is turned OFF. None of the links on this concept map will
work until it is reactivated.
If you need help turning JavaScript On, click here.
Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 65aktg05, Veräußerung im Rahmen Aktienoptionsprogramm 30 Monate-Ermächtigung der HV im Rahmen Aktienoptionsprogramm, nicht mehr als 10% einschließlich der bereits vorhandenen bei Erwerb von ... Wertpapierhandel als Kreditinstitut 30 Monate -Ermächtigung mit Grenzwerten nicht mehr als 5% jeden Tag, nicht mehr als 10% einschließlich der bereits vorhandenen bei Erwerb von ... 30 Monate-Ermächtigung der HV im Rahmen Aktienoptionsprogramm, Anwendung des § 47a es sei denn abweichender Beschluss der HV / abweichende Ermächtigung, § 65 AktG Erwerb eigener Aktien Abs 1 zulässig, wenn ..., zulässig, wenn ... Z 6 Einziehung im Rahmen einer Kapitalherabsetzung, § 65 AktG Erwerb eigener Aktien Abs 4 Erwerb wirksam auch wenn gegen Abs 1, 1a, 1b, 2, Festlegung der Bedingungen Veröffentlichungspflichten bei 30 Monate-Ermächtigung bei Börsennotierung nicht Handel in eigenen Aktien Ermächtigung zur Einziehung, § 65 AktG Erwerb eigener Aktien Abs 2 nur wenn Ausgabebetrag voll geleistet, zulässig, wenn ... Z 7 Wertpapierhandel als Kreditinstitut 30 Monate -Ermächtigung mit Grenzwerten nicht mehr als 5% jeden Tag, abweichender Beschluss der HV / abweichende Ermächtigung dann § 169 - 171, § 65 AktG Erwerb eigener Aktien Abs 2 nur wenn Abzug vom Nennkapital und Rücklagenbildung gem § 229 Abs 1a UGB möglich, § 65 AktG Erwerb eigener Aktien Abs 2 nicht mehr als 10% einschließlich der bereits vorhandenen, nicht mehr als 10% einschließlich der bereits vorhandenen bei Erwerb von ... Schadensabwendung, abweichender Beschluss der HV / abweichende Ermächtigung dann § 153 Abs 3 u 4, zulässig, wenn ... Z 5 gesetzl vorgesehene Entschädigung von Minderheitsaktionären, § 65 AktG Erwerb eigener Aktien Abs 1b Anwendung des § 47a, zulässig, wenn ... Z 4 30 Monate-Ermächtigung der HV im Rahmen Aktienoptionsprogramm, zulässig, wenn ... Z 1 Schadensabwendung, zulässig, wenn ... Z 2 unentgeltlich / Einkaufskommission