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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 67aktg03, § 67 AktG Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft Abs 1 Unrichtigkeit des Inhalts von Aktienurkunden, Ausgabe neuer Aktien bzw. Hinterlegung es sei denn gesetzl oder satzungsmäßiger Verbriefungsausschluss, § 67 AktG Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft Abs 3 Ausgabe neuer Aktien bzw. Hinterlegung, Unrichtigkeit des Inhalts von Aktienurkunden Kraftloserklärung der nicht eingereichten Aktien durch Gesellschaft, § 67 AktG Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft Abs 1 nicht zulässig, wenn bloße Namensänderung bei Namensaktien, § 67 AktG Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft Abs 2 Aufforderung zur Einreichung der Aktien samt Androhung der Kraftloserklärung mit Hinweis auf gerichtl Genehmigung, Ausgabe neuer Aktien bzw. Hinterlegung Anzeige an Gericht, Unrichtigkeit des Inhalts von Aktienurkunden aufgrund Veränderung der rechtlichen Verhältnisse, § 67 AktG Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft Abs 1 Kraftloserklärung bei Kapitalherabsetzung bei Nennbetragsaktien, § 67 AktG Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft Abs 4 Zusammenlegung von Aktien zur Kapitalherabsetzung, gerichtlicher Genehmigung zu erteilen, wenn gesetzl Vorschriften eingehalten, Zusammenlegung von Aktien zur Kapitalherabsetzung § 179 AktG, Kraftloserklärung der nicht eingereichten Aktien durch Gesellschaft allerdings nur mit gerichtlicher Genehmigung, Aufforderung zur Einreichung der Aktien samt Androhung der Kraftloserklärung mit Hinweis auf gerichtl Genehmigung Veröffentlichung der Aufforderung gemäß § 58 Abs 2 (§ 18 AktG)