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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 74gmbhg01, gemäß gesvertragl Regelung Zurückzahlung der Nachschüsse, Zurückzahlung der Nachschüsse erst nach Volleinzahlung Stammeinlagen, § 74 GmbHG Abs 4 verbotswidrige Rückzahlungen, § 74 GmbHG Abs 6 bilanzielle Behandlung der Nachschüsse, § 74 GmbHG Abs 1 Nachschussrückzahlung, vor Ablauf von 3 Monaten nach Veröffentlichung des Rückzahlungsbeschlusses (§ 55 GmbHG), Nachschussrückzahlung an Gesellschafter zulässig, Rückzahlung nur an alle Gesellschafter entsprechend Verhältnis der Stammeinlagen, § 74 GmbHG Abs 5 Nichtanrechnung zurückgezahlter Nachschüsse, Nichtanrechnung zurückgezahlter Nachschüsse auf gesvertragl Grenze der Nachschusspflicht, § 74 GmbHG Abs 2 Rückzahlung nur an alle Gesellschafter, Gesellschafter zulässig wenn nicht Bilanzverlustdeckung erforderlich, § 74 GmbHG Abs 3 Nachschusszahlung vor Vollzahlung Stammeinlagen, Verhältnis der Stammeinlagen nicht vor Ablauf von 3 Monaten, verbotswidrige Rückzahlungen Haftung nach §§ 25 und 83 GmbHG, Nachschusszahlung vor Vollzahlung Stammeinlagen gemäß gesvertragl Regelung