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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 75gmbhg01, § 75 GmbHG Abs 2 nur ein Geschäftsanteil, Gesellschafter auch wenn nachträgliche Übernahme einer Stammeinlage, § 75 GmbHG Abs 1 Geschäftsanteil jedes Gesellschafters, § 75 GmbHG Abs 3 Verbriefung der GesBeteiligung, Höhe der übernommenen Stammeinlage es sei denn abweichende gesvertragl Regelung, nur ein Geschäftsanteil pro Gesellschafter, Verbriefung der GesBeteiligung keine Inhaberurkunde, § 75 GmbHG Abs 4 Verbot von Dividendenscheinen, Geschäftsanteil jedes Gesellschafters entsprechend Höhe der übernommenen Stammeinlage, Verbriefung der GesBeteiligung keine Übertragung durch Indossament, nachträgliche Übernahme einer Stammeinlage führt zu verhältnismäßigen Erhöhung des Geschäftsanteils