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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 83gmbhg01, Uneinbringlichkeit bei übrigen Gesellschafter nach Beteiligungsverhältnis, Uneinbringlichkeit der Abs 1 - Beträge bei bevorteilten Gesellschaftern/GF, § 83 GmbHG Abs 5 5 Jahre Verjährungsfrist, § 83 GmbHG Abs 3 Ausgleichsverpflichtung, übrigen Gesellschafter nach Beteiligungsverhältnis wenn Uneinbringlichkeit, GmbH beweist Kenntnis des Ersatzpflichtigen von Widerrechtlichkeit der Zahlung, Rückzahlungsverpflichtung der verbotenen Rückgewähr, § 83 GmbHG Abs 2 subsidiäre Haftung, bevorteilte Gesellschafter es sei denn gutgläubiger Gewinnbezug, 5 Jahre Verjährungsfrist es sei denn GmbH beweist Kenntnis des Ersatzpflichtigen, übrigen Gesellschafter nach Beteiligungsverhältnis wenn Uneinbringlichkeit der Abs 1 - Beträge, keine Dispositionsmöglichkeit über Beträge gemäß Abs 1 - 3, subsidiäre Haftung der übrigen Gesellschafter nach Beteiligungsverhältnis, verbotenen Rückgewähr durch bevorteilte Gesellschafter, § 83 GmbHG Abs 1 Rückzahlungsverpflichtung, Ausgleichsverpflichtung der übrigen Gesellschafter nach Beteiligungsverhältnis, § 83 GmbHG Abs 4 keine Dispositionsmöglichkeit