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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 94gmbhg01, keine behördlich verfügte Auflösung aber § 86-Fall, § 94 GmbHG Abs 1 §§ 89 ff GmbHG, § 94 GmbHG Abs 3 behördliches Tätigkeitsverbot, gerichtlicher Ernennung eines Aufsichtsrats mit Aufgabenbereich des AR und der Gesellschafter, Auflösung durch Verwaltungsbehörde/ Gericht, gerichtliche Liquidatorenbestellung bei behördlich verfügtem Tätigkeitsverbot für Organe, § 94 GmbHG Abs 2 gerichtliche Liquidatorenbestellung, behördlich verfügtem Tätigkeitsverbot für Organe samt gerichtlicher Ernennung eines Aufsichtsrats, §§ 89 ff GmbHG auch bei Auflösung, behördliches Tätigkeitsverbot auch möglich, wenn keine behördlich verfügte Auflösung