2018/022

Festsetzung des Ausmaßes der Beteiligung im Umwandlungsbeschluss (§ 5 Abs 3 UmwG)

Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichts Innsbruck ist die E* W* GmbH mit dem Sitz in A* eingetragen. Deren Gesellschafter sind E* W* mit einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage von € 34.900 und H* W* mit einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage von € 100. E* W* ist zudem selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin der GmbH. Die Geschäftsführerin … Festsetzung des Ausmaßes der Beteiligung im Umwandlungsbeschluss (§ 5 Abs 3 UmwG) weiterlesen