2024/002

3 R 96/24 b OLG Innsbruck

Die Rechtsmittelentscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck zu dem im Beitrag 2024/001 geschilderten Fall ist am 5.9.2024 ergangen.

Dem Rekurs wurde keine Folge gegeben.

Das Rechtsmittelgericht billigt meine erstinstanzliche Rechtsansicht vollinhaltlich; eine Herabsetzung des Stammkapitals durch bloße Änderung des Gesellschaftsvertrags ist auch bei der Hinaus-Umwandlung ohne Einhaltung der Kapitalherabsetzungsvorschriften unzulässig.

Darüberhinaus behandelt die Rekursentscheidung ausführlich die unionsrechtlichen Aspekte einer grenzüberschreitenden Umwandlung mit ausführlicher Darstellung einschlägiger Belegstellen.

Die Entscheidung steht hier in anonymisierter Form zum Download zur Verfügung.