Im Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck sind eingetragen: die P** S** GmbH mit dem Sitz in E* mit einem zur Gänze geleisteten Stammkapital von € 36.500,–; deren Gesellschafter sind E* O* mit einer Stammeinlage von € 3.285,–, C* B* mit einer Stammeinlage von € 365,– und die E** O** GmbH mit einer Stammeinlage von € 32.850,–; … Verschmelzung down-stream unzulässig, selbst wenn fusionierte Gesellschaft nicht real überschuldet ist weiterlesen
Verschmelzungsrecht
2018/021
Zu beurteilen ist die Zulässigkeit einer Schwesternverschmelzung; die R** AG ist jeweils Alleingesellschafterin der beiden beteiligten Kapitalgesellschaften, und zwar mit einem zur Hälfte einbezahlten Stammkapital von € 35.000 an der übertragenden R** Holding Verwaltungs GmbH und mit einem zur Gänze geleisteten Stammkapital von € 36.336,42 an der übernehmenden R** I** T** GmbH. Die der Verschmelzung … Zur Zulässigkeit einer side-stream-Verschmelzung auf eine überschuldete Gesellschaft weiterlesen
2018/009
Die I*con* GmbH hat ein zur Gänze einbezahltes Stammkapital von ATS 500.000. Sie ist Alleingesellschafterin der I*med* GmbH mit einem zur Gänze einbezahlten Stammkapital von € 550.000. Die I*med soll up-stream auf ihre Mutter I*con verschmolzen werden. Es ist evident, dass diese Verschmelzung einen eklatant kapitalherabsetzenden Effekt zur Folge hätte, da die Tochtergesellschaft mit einem … Beseitigung des kapitalherabsetzenden Effekts einer Verschmelzung durch vereinfachte Kapitalherabsetzung gem § 59 GmbHG weiterlesen