2023/002

Die Fristen bei Hinaus-Umgründungen nach dem EU-UmgrG

Die Planung einer Hinaus-Umgründung nach dem seit 1.8.2023 in Kraft stehenden EU-UmgrG stellt eine gewisse Herausforderung dar, zumal eine Reihe von Vorbereitungsschritten erforderlich ist und zudem die Eintragung der beabsichtigten Umgründung von einer Vielzahl von Voraussetzungen abhängig ist, zu denen die Leitungsorgane der anmeldenden Rechtsträger gegenüber dem Firmenbuchgericht Erklärungen abzugeben haben, ohne die vom Gericht eine Vorabbescheinigung nicht ausgestellt werden kann.

Ich habe dazu eine Infografik für die Hinaus-Umwandlung verfasst (die aufgrund der Verweisbestimmungen in § 42 und § 62 EU-UmgrG auch für die beiden anderen Umgründungsarten Gültigkeit hat). Sie ist unter folgendem Link abrufbar:

 

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