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Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG)

§ 1 – Begriff der Flexiblen Kapitalgesellschaft

§ 2 – Rechtsformzusatz

§ 3 – Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafterinnen

§ 4 – Vereinfachte Gründung

§ 5 – Einzahlungen auf die Stammeinlagen

§ 6 – Pflicht zur Bestellung eines Aufsichtsrats

§ 7 – Schriftliche Abstimmung

§ 8 – Uneinheitliche Stimmabgabe

§ 9 Abs 1 bis 2 – Unternehmenswert-Anteile

§ 9 Abs 3 bis 4 – Unternehmenswert-Anteile

§ 9 Abs 5 bis 6 – Unternehmenswert-Anteile

§ 9 Abs 7 bis 8 – Unternehmenswert-Anteile

§ 9 Abs 9 – Unternehmenswert-Anteile

§ 10 – Mitverkaufsrecht der Unternehmenswert-Beteiligten

§ 11 – Besondere Bestimmungen für Unternehmenswert-Anteile von Mitarbeiterinnen

§ 12 – Form von Anteilsübertragungen und Übernahmeerklärungen

§ 13 – Stückanteile

§ 14 – Teilbarkeit des Geschäftsanteils

§ 15 Abs 1 bis 3 – Erwerb eigener Geschäftsanteile

§ 15 Abs 4 bis 6 – Erwerb eigener Geschäftsanteile

§ 16 – Veräußerung und Einziehung eigener Geschäftsanteile

§ 17 – Inpfandnahme eigener Geschäftsanteile

§ 18 – Erwerb eigener Geschäftsanteile durch Dritte

§ 19 Abs 1 bis 2 – Bedingte Kapitalerhöhung

§ 19 Abs 3 bis 8 – Bedingte Kapitalerhöhung

§ 20 – Ausübung des Bezugsrechts

§ 21 Abs 1 bis 3 – Genehmigtes Kapital

§ 21 Abs 4 bis 5 – Genehmigtes Kapital

§ 22 – Sonstige Finanzierungsformen

§ 23 Abs 1 bis 3 – Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Geschäftsanteilen

§ 23 Abs 4 bis 6 – Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Geschäftsanteilen

§ 24 – Wirksamwerden der Einziehung

§ 25 – Umwandlung einer FlexKapG in eine GmbH und einer GmbH in eine FlexKapG

§ 26 – Umwandlung einer FlexKapG in eine AG und einer AG in eine FlexKapG

§ 27. Sprachliche Gleichbehandlung

§ 28. Inkrafttreten

§ 29. Vollziehung