Mit Stiftungsurkunde vom 5.6.2000 wurde die M* Privatstiftung errichtet und am 22.6.2000 im Firmenbuch eingetragen. Mit Beschluss des Stiftungsvorstandes vom 20.1.2004 erfolgte die Auflösung der Privatstiftung und deren Eintritt ins Liquidationsstadium, seit 31.1.2004 ist sie demnach als M* Privatstiftung in Abwicklung im Firmenbuch eingetragen.
Mit der am 7.5.2014 überreichten Firmenbuchanmeldung beantragten sämtliche Vorstandsmitglieder der M* Privatstiftung die Eintragung der Löschung der Privatstiftung im Firmenbuch. Sie brachten vor:
- Weder binnen Jahresfrist seit der Veröffentlichung der Gläubigeraufforderung noch bis heute haben sich irgendwelche Gläubiger gemeldet.
- Es ist dem Stiftungsvorstand nicht möglich, eine formale Schlussrechnung iSd § 37 PSG zu legen, weil wesentliche Unterlagen des Rechnungswesens nicht mehr auffindbar sind.
- Die Stiftung ist völlig vermögenslos.
- Die Letztbegünstigten haben auf Legung einer Schlussrechnung verzichtet.
Der Sachverhalt:
Die M* Privatstiftung hat in den Jahren 2000 und 2001 Aktien einer I* B* KommunikationsAG erworben, wobei bei einem inländischen Bankinstitut zum Erwerb dieser Aktien Darlehen aufgenommen wurden; zur Besicherung wurden die Aktien an das Bankinstitut verpfändet.
Beim selben Bankinstitut führte die Privatstiftung außerdem diverse Wertpapierdepots.
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