Die Spaltung zur Neugründung ist in gewissen Detailbereichen ein oft „unbekanntes Wesen“. Die auftretenden Fragestellungen möchte ich hinsichtlich der Thematik des damit einhergehenden Anteilserwerbs an folgendem Beispiel illustrieren und diskutieren.
In einem zur Eintragung einer Spaltung zur Neugründung vorgelegten Spaltungsplan finden sich folgende Regelungen:
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