2023/001

Gesellschaftsrechtliches Mobilitätsgesetz

Am 19. Juli 2023 wurde im Bundesgesetzblatt, BGBl I 78/2023, das Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Gesellschaftsrechtlichen Mobilitäts-Richtlinie 2019/2121 ein Bundesgesetz über grenzüberschreitende Umgründungen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union (EU-Umgründungsgesetz – EU-UmgrG) erlassen wird und das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Übernahmegesetz, das Aktiengesetz, das Umwandlungsgesetz, das Bankwesengesetz sowie das
Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gesellschaftsrechtliches Mobilitätsgesetz –GesMobG), veröffentlicht.

Mit 1.8.2023 werden somit die grenzüberschreitenden Umgründungen als Umwandlung („Sitzverlegung über die Grenze“), Verschmelzung und Spaltung im EU-UmgrG neu geregelt. Bis dato war im nationalen Recht nur die grenzüberschreitende Verschmelzung kodifiziert, das EU-VerschG tritt nunmehr – ohne Übergangsbestimmungen (!) – mit 31. Juli 2023 außer Kraft (§ 70 Abs 2 EU-UmgrG).

Die Neuregelung des EU-UmgrG wurde von mir bereits in MindMaps transkribiert, im Austausch mit den Maps zum EU-VerschG sind diese ab sofort unter MAPS samt jeweiliger Verlinkung auf RIS einsehbar.