2018/003

Nachträgliche Löschung einer in die Urkundensammlung aufgenommenen Urkunde

In der Generalversammlung einer Bankgenossenschaft vom 14.3.2013 wurde der Genossenschaftsvertrag in § 1 – Firma – geändert, und zwar von V** K* eG auf V** K*-K* eG. Diese Änderungen wurden zur Eintragung angemeldet, die entsprechende Eintragung erfolgte am 22.3.2013.

Der Anmeldung beigeschlossen war seinerzeit u.a. ein Auszug aus einem Protokoll einer Aufsichtsratssitzung vom 28.2.2013, in dem die wesentliche Begründung für die beschlossene Firmaänderung dargestellt wird.

Mit einem am 10.4.2013 eingelangten Antrag begehrt nunmehr die Genossenschaft, diese Urkunde aus der Liste der abrufbaren Urkunden in der Urkundensammlung zu löschen, weil es sich dabei nicht um einen Bestandteil des Protokolls der Generalversammlung vom 14.3.2013 handle und die Urkunde diskrete Geschäftszahlen enthalte, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien.

Dieser Antrag war abzuweisen.

 

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