2018/012

Firmenwert und Kapitalberichtigung unter Heranziehung von Rücklagen

Im Firmenbuch ist die Sch** St** u W** GmbH mit einem zur Gänze geleisteten Stammkapital von € 35.000 registriert, deren Alleingesellschafter L Sch** ist.

Organisationsrechtliche Grundlage dieser GmbH ist die Errichtungserklärung vom 30.11.2007 samt Nachtrag vom 7.1.2008, wobei seinerzeit die Aufbringung des Stammkapitals dergestalt erfolgte, dass die Hälfte des Stammkapitals vom Alleingesellschafter in bar aufgebracht wurde und die zweite Hälfte in Form der Einbringung seines, damals seit etwas mehr als 3 Jahre bestehenden, nicht protokollierten Einzelunternehmens auf Grundlage der Einbringungsbilanz zum 30.6.2007.

Die entsprechende Firmenbucheintragung lautet demnach:

Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom
30.11.2007 samt Nachtrag vom 07.01.2008

Einbringung des nicht protokollierten Einzelunternehmens
"W************ Mag. L* Sch**"
mit dem Standort in Innsbruck

Die genannte Einbringungsbilanz wies (nur) ein Einbringungskapital von € 30,82 aus, wobei aktivseitig Sacheinlagen von € 2.777,81 und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von € 19.890,-- und passivseitig sonstige Verbindlichkeiten von € 4.636,99 und eine unbare Entnahme gemäß § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG von € 18.000,-- ausgewiesen sind.

In einem gesondert vorgelegten Gutachten wurde der Verkehrswert des eingebrachten Einzelunternehmens mit zumindest € 970.000 taxiert und somit der Nachweis erbracht, dass die eingebrachte Sacheinlage zumindest den Wert der dafür gewährten Stammeinlagen von € 17.500 erreicht.

 

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