2018/017

Anmeldung von Veränderungen im Stand der Gesellschafter (§ 26 GmbHG)

Mit mehreren Anträgen begehrt der Geschäftsführer der B** H** GmbH die Eintragung von Veränderungen im Stand der Gesellschafter hinsichtlich der von den einzelnen Gesellschaftern jeweils gehaltenen und geleisteten Stammeinlagen.

Er brachte dazu vor, dass mit notariellem Sacheinlage- und Abtretungsvertrag die insgesamt neun Gesellschafter der B** H** GmbH ihre jeweiligen Geschäftsanteile an der A*** GmbH gegen Gewährung von Anteilen in die B** H** GmbH eingebracht hätten. Die Anteilsgewährung sei derart erfolgt, dass sich im Zuge der Einbringungsvorgänge die Gesellschafter wechselseitig geringfügige Geschäftsanteile abgetreten haben, und zwar mit dem Ergebnis, dass nach Abschluss der wechselseitigen neun Abtretungsvorgänge alle Gesellschafter der B** H** GmbH wieder im selben Ausmaß (und mit denselben Stammeinlagen) an der Gesellschaft beteiligt sind.

Aufgrund dieser Abtretungen meldete daher der Geschäftsführer in insgesamt neun hintereinander folgenden Anträgen die entsprechenden Herabsetzungen und Erhöhungen der einzelnen Stammeinlagen bei den einzelnen Gesellschaftern zur Eintragung an, sodass nach Eintragung des neunten Antrages der Firmenbuchstand wieder dem entspricht wie er sich zum Zeitpunkt vor den Anmeldungen darstellt. Aus der Anmeldung ergibt sich daher, dass im Endergebnis die diversen Abtretungen zu keinen Änderungen der derzeit im Firmenbuch eingetragenen Beteiligungsverhältnisse der einzelnen Gesellschafter führen.

 

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