2018/023

Firmenbuchanmeldung einer mehr als 5 Jahre alten GmbH-Vorgesellschaft

Mit dem am 20.2.2017 eingelangten Antrag begehrten Ing. E* F* und J* B* als gemeinsam vertretungsbefugte Geschäftsführer die Eintragung der mit Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2011 errichteten P** A**- und A** GmbH. Die Firmenbuchanmeldung selbst datiert ebenfalls vom 23.11.2011.

Dem Antrag beigelegt waren der in Notariatsaktsform errichtete Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2011, ein notariell beglaubigter Gesellschafterbeschluss vom 23.11.2011 über die Bestellung der beiden Geschäftsführer, die beglaubigten Musterzeichnungen der Geschäftsführer, die Erklärung über die Selbstberechnung der Gesellschaftssteuer sowie eine Bankbestätigung gem § 10 Abs 3 GmbHG über die Einzahlung des gesamten Stammkapitals von € 70.000,--; nur letztere ist zeitlich aktuell und datiert vom 15.2.2017. Die Erklärungen der Geschäftsführer gem § 10 Abs 3 GmbHG sind ebenfalls Teil der Anmeldung vom 23.11.2011.

Gem § 2 Abs 1 GmbHG entsteht die GmbH erst mit Eintragung in das Firmenbuch. Die hM nimmt an, dass mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags in Form des Notariatsakts eine rechtsfähige Vorgesellschaft entstehe, die mit der entstandenen GmbH eng verwandt sei und in diese im Wege eines Formwechsels oder einer Gesamtrechtsnachfolge im Zeitpunkt der Firmenbucheintragung übergehe (RS0111556; C. Nowotny in Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht, Rz 4/85; Koppensteiner/Rüffler GmbHG, § 2 Rz 19ff; abl U. Torggler in Straube, § 2 Rz 7, 31ff mwN).

 

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