2019/005

Amtswegige Löschung von Personengesellschaften aus dem Firmenbuch

Der Beitrag erörtert Fälle der Einleitung von amtswegigen Löschungsverfahren von Personengesellschaften, um die Problematik eines effizienten Verfahrens zur Beseitigung von nicht mehr „greifbaren“ Personengesellschaften aus dem Firmenbuch aufzuzeigen und Lösungsvorschläge zur Diskussion zu stellen.

Erste Fallvariante

Im Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck ist die P**Restaurant K** KG eingetragen.

Einziger selbstständig vertretungsbefugter Komplementär ist B** K**, geb. 1969, einziger Kommanditist mit einer eingetragenen Haftsumme von € 1.000 ist S** K**, geb. 1940.

Laut Mitteilung der Gewerbebehörde verfügt die Gesellschaft seit August 2006 über keine aufrechte Gewerbeberechtigung mehr.

Zustellungen an der im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsanschrift werden als unzustellbar retourniert.

Eine vom Firmenbuchgericht durchgeführte Abfrage im Zentralen Melderegister ergab, dass keiner der beiden Gesellschafter über einen aufrechten Wohnsitz in Österreich verfügt.

Auch eine Internet-Recherche nach den beiden Gesellschaftern blieb ergebnislos.

Keiner der beiden Gesellschafter scheint im Grundbuch oder im Firmenbuch als eingetragene Person bei anderen Rechtsträgern auf.

Zweite Fallvariante

Im Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck ist die H* GmbH & Co KG. eingetragen.

 

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