2020/004

Rechtsgrund iSd § 3 Abs 1 Z 15 FBG

Im Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck ist zu FN 2*** registriert:

...

Mit dem am 16.6.2020 eingelangten Antrag vom 3.6.2020 begehrte die Kommanditistin L** F** die Eintragung der Auflösung und Löschung der Gesellschaft sowie die Vermögensübernahme gem § 142 UGB durch sie, wobei sie vorbrachte, dass der bisherige Komplementär am 24.2.2020 verstorben und der Geschäftsbetrieb des Unternehmens eingestellt worden sei. Infolge Ablebens des einzigen Komplementärs sei in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschaft aufgelöst worden und das Gesellschaftsvermögen gem § 142 UGB auf die einzige Kommanditistin übergegangen, die gleichzeitig gem § 178 UGB die Erklärung abgebe, das Gesellschaftsvermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu übernehmen.

 

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