2018/009

Beseitigung des kapitalherabsetzenden Effekts einer Verschmelzung durch vereinfachte Kapitalherabsetzung gem § 59 GmbHG

Die I*con* GmbH hat ein zur Gänze einbezahltes Stammkapital von ATS 500.000. Sie ist Alleingesellschafterin der I*med* GmbH mit einem zur Gänze einbezahlten Stammkapital von € 550.000. Die I*med soll up-stream auf ihre Mutter I*con verschmolzen werden. Es ist evident, dass diese Verschmelzung einen eklatant kapitalherabsetzenden Effekt zur Folge hätte, da die Tochtergesellschaft mit einem … Beseitigung des kapitalherabsetzenden Effekts einer Verschmelzung durch vereinfachte Kapitalherabsetzung gem § 59 GmbHG weiterlesen